Der Beschluss des Landgerichts München I vom 09.07.2021 wird aufgehoben.
2.Die Sache wird zur Entscheidung über die Kostenerinnerung der Beklagten an das Landgericht München I zurückverwiesen.
I.
Durch Endurteil vom 28.10.2020 gab die 24. Zivilkammer des Landgerichts München I der Klage unter dem Az.
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