A.
Streitig ist, ob der Kläger (Kl.) aus der Veräußerung eines Erbbaurechts an einem bebauten Grundstück Einkünfte aus gewerblichem Grundstückshandel erzielt hat.
I. Der Kl. bezog in den Streitjahren als Geschäftsführer der H2 GmbH Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Darüber hinaus war der Kl. an verschiedenen Kommanditgesellschaften beteiligt, deren unbeschränkt haftende Gesellschafterin jeweils eine GmbH war. Daneben erzielte er Einkünfte aus Kapitalvermögen, in erster Linie Gewinnausschüttungen der H2 GmbH. Zudem erklärte der Kl. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
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