I. Der nicht anwaltlich vertretene Kläger, Antragsteller und Rügeführer (Kläger) wendet sich mit seiner am 13. Mai 2014 fristgerecht erhobenen Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. April 2014 V S 5/14 (PKH). Mit diesem hatte der erkennende Senat den Antrag des Klägers vom 3. Januar 2014 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) und Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (
Der Kläger stellt darüber hinaus den Antrag,
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