BFH - Urteil vom 16.06.1999
II R 24/98
Normen:
BewG § 95 Abs. 1, §§ 104, 109a ; EStG § 6a; FGO § 126 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 10

Bestandsidentität zwischen Steuerbilanz und Vermögensaufstellung

BFH, Urteil vom 16.06.1999 - Aktenzeichen II R 24/98

DRsp Nr. 1999/9334

Bestandsidentität zwischen Steuerbilanz und Vermögensaufstellung

Der Grundsatz der Bestandsidentität zwischen Steuerbilanz und Vermögensaufstellung schließt es seit dem 1.1.1993 aus, in der Vermögensaufstellung eine Rückstellung für eine Pensionsverpflichtung anzusetzen, die bei der ertragsteuerrechtlichen Gewinnermittlung nicht berücksichtigt wurde.

Normenkette:

BewG § 95 Abs. 1, §§ 104, 109a ; EStG § 6a; FGO § 126 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, setzte in der Vermögensaufstellung auf den 1. Januar 1993 neben anderen (unstreitigen) Pensionsrückstellungen eine Rückstellung in Höhe von ... DM wegen einer Pensionsverpflichtung gegenüber ihrem früheren Geschäftsführer an. Sie war weder in der Handels- noch in der Steuerbilanz zum 31. Dezember 1992 angesetzt.