FG Niedersachsen - Urteil vom 26.04.2006
3 K 337/05
Normen:
AO § 227 ;

Bestandskräftige Steuerfestsetzung; Rechtsbehelfsfrist; Sachliche Billigkeit - Korrektur falscher Steuerfestsetzungen nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.04.2006 - Aktenzeichen 3 K 337/05

DRsp Nr. 2007/21412

Bestandskräftige Steuerfestsetzung; Rechtsbehelfsfrist; Sachliche Billigkeit - Korrektur falscher Steuerfestsetzungen nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist

1. § 227 AO dient nicht dazu, falsche Steuerfestsetzungen, gegen die kein Rechtsmittel eingelegt worden ist, nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist noch zu korrigieren. 2. Eine falsche Steuerfestsetzung kann nur dann zu einem Billigkeitserlass führen, wenn die Fehlerhaftigkeit offensichtlich und eindeutig ist und es dem Stpfl. nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren. 3. Beruht eine Steuerfestsetzung auf einem rechtskräftigen FG-Urteil, kann eine Korrektur der Steuerfestsetzung im Wege der sachlichen Billigkeit nicht vorgenommen werden.

Normenkette:

AO § 227 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Erlass von Steuerrückständen in Höhe von insgesamt EUR 212.408,10.