LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.02.2022
21 Sa 1128/21
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Cottbus, vom 10.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 10392/20

Bestandteile des Bruttoverdienstes im Referenzzeitraum von zwölf Monaten bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Sicherheitsdienst Berlin und BrandenburgGrundlage der Entgeltfortzahlung bei Krankheit im SicherheitsdienstBerücksichtigung von Urlaubsentgelt bei Entgeltfortzahlung im KrankheitsfallAuslegung § 7 des ETV Sicherheitsdienstleistungen Berlin und Brandenburg

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.02.2022 - Aktenzeichen 21 Sa 1128/21

DRsp Nr. 2022/6437

Bestandteile des Bruttoverdienstes im Referenzzeitraum von zwölf Monaten bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Sicherheitsdienst Berlin und Brandenburg Grundlage der Entgeltfortzahlung bei Krankheit im Sicherheitsdienst Berücksichtigung von Urlaubsentgelt bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Auslegung § 7 des ETV Sicherheitsdienstleistungen Berlin und Brandenburg

§ 7 des Entgelttarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg ist dahin auszulegen, dass bei der Bemessung der Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht nur das im Referenzzeitraum der letzten zwölf abgerechneten Monate gezahlte Stundenentgelt für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden zu berücksichtigen ist, sondern auch Entgelffortzahlungen und Urlaubsengelte.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 10. Juni 2021 - 11 Ca 10392/20 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 20,40 % und die Beklagte 79,60 % zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand: