FG Münster - Urteil vom 22.11.2022
2 K 492/22 E
Normen:
EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa);

Bestehen einer Doppelbesteuerung im Rahmen der Einkommenssteuer von aus gesetzlicher Rentenversicherung bezogener Leibrenten

FG Münster, Urteil vom 22.11.2022 - Aktenzeichen 2 K 492/22 E

DRsp Nr. 2022/18006

Bestehen einer Doppelbesteuerung im Rahmen der Einkommenssteuer von aus gesetzlicher Rentenversicherung bezogener Leibrenten

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa);

Tatbestand

Die Beteiligten streiten hinsichtlich der Einkommensteuer 2019 und 2020 (Streitjahre) über das Vorliegen einer Doppelbesteuerung von Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Hinblick auf die vom Bundesfinanzhof (BFH) entwickelte Berechnungsmethode.

Die verheirateten Kläger (gemeinsam die Kläger) wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der am xx.xx.1944 geborene Kläger erzielte während seiner gesamten Erwerbstätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit; währenddessen wandte der Kläger nach seiner eigenen Ermittlung Altersvorsorgebeiträge i.H.v. 195.536€ auf. Der Kläger bezog seit dem 01.12.2007 eine Leibrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu Rentenbeginn betrugen die jährliche Rente 19.397€ und die Lebenserwartung des Klägers 17,97 Jahre ausweislich der am 19.10.2006 veröffentlichten Sterbetafel 2003/2005 des Statistischen Bundesamtes.