LAG Köln - Urteil vom 19.01.2024
7 GLa 2/24
Normen:
KSchG § 15 Abs. 3b;
Fundstellen:
BB 2024, 1523
NZA 2024, 839
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 06.12.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ga 27/23

Bestehen eines Anspruchs auf tatsächliche Beschäftigung als Voraussetzung eines arbeitsvertraglichen Anspruchs auf die Bereitstellung von Arbeitsmitteln

LAG Köln, Urteil vom 19.01.2024 - Aktenzeichen 7 GLa 2/24

DRsp Nr. 2024/7919

Bestehen eines Anspruchs auf tatsächliche Beschäftigung als Voraussetzung eines arbeitsvertraglichen Anspruchs auf die Bereitstellung von Arbeitsmitteln

Der allgemeine Beschäftigungsanspruch besteht nur, soweit nicht im Einzelfalle überwiegende schutzwürdige Interessen der arbeitgebenden Partei entgegenstehen. Die Ungewissheit über die objektive Rechtslage während der Dauer eines Kündigungsschutzprozesses begründet regelmäßig ein dem Beschäftigungsinteresse der klagenden Partei entgegenstehendes überwiegendes und schutzwertes Interesse der arbeitgebenden Partei an der Nichtbeschäftigung und lässt deswegen einen Beschäftigungsanspruch für die Prozessdauer entfallen.