FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.07.2018
3 K 3220/17
Normen:
AO § 8;

Bestehende Kindergeldberechtigung bei einem längerem ausländischem Schulbesuch der Kinder; Abgrenzung eines Wohnsitzes der Kinder in Deutschland von einem Besuchsaufenthalt

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.07.2018 - Aktenzeichen 3 K 3220/17

DRsp Nr. 2018/15574

Bestehende Kindergeldberechtigung bei einem längerem ausländischem Schulbesuch der Kinder; Abgrenzung eines Wohnsitzes der Kinder in Deutschland von einem Besuchsaufenthalt

Tenor

Die Aufhebungsbescheide, alle vom 20.06.2017 und in Gestalt der jeweiligen Einspruchsentscheidung vom 01.11.2017, bezüglich Kindergeld für die Kinder B... (insoweit auch geändert mit Bescheid vom 10.08.2017), C... (insoweit auch geändert mit Bescheid vom 06.10.2017) und D... werden aufgehoben.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

AO § 8;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Kindergeldberechtigung bei längerem ausländischem Schulbesuch der Kinder unter dem Gesichtspunkt, ob diese noch ihren Wohnsitz in Deutschland hatten oder es sich nur noch um Besuchsaufenthalte handelte, mit der Besonderheit, dass die Mutter mit den Kindern zusammen im Ausland war und die Mutter und die drei jüngeren Kinder in den dreimonatigen Sommerferien regelmäßig zusammen nach Deutschland kamen, wo sich der Vater und der ältere Bruder aufhielten.

I.