KG - Beschluss vom 28.09.2018
22 W 60/14
Normen:
FamFG §§ 58 ff.;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 99 AR 7394/13

Bestellung einen Nachtragsliquidators für eine GesellschaftHinterlegung des Liquidationserlöses zu Gunsten der Gesellschafter einer aufgelösten und gelöschten Gesellschaft

KG, Beschluss vom 28.09.2018 - Aktenzeichen 22 W 60/14

DRsp Nr. 2019/12890

Bestellung einen Nachtragsliquidators für eine Gesellschaft Hinterlegung des Liquidationserlöses zu Gunsten der Gesellschafter einer aufgelösten und gelöschten Gesellschaft

Ist ein Liquidationserlös zu Gunsten der Gesellschafter einer aufgelösten und gelöschten Gesellschaft bei der Hinterlegungsstelle hinterlegt, kommt die Bestellung eines Nachtragsliquidators zum Zweck der Verteilung der Beträge unter den Gesellschaftern nicht in Betracht.

Die Beschwerde wird nach einem Wert von 60.000 EUR als unzulässig verworfen.

Normenkette:

FamFG §§ 58 ff.;

Gründe:

I.