Auf die Rechtsbeschwerden der weiteren Beteiligten zu 3, 4 und 5 wird der Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 11. Juli 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Eine Festsetzung des Beschwerdewerts (§ 36 Abs. 3 GNotKG) ist nicht veranlasst.
I.
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