Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Vorsitzenden der 13. kleinen Strafkammer des Landgerichts Oldenburg vom 30. August 2021 aufgehoben.
Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt Dr. BB, Ort2, zum Verteidiger bestellt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und insoweit dem Angeklagten entstandene notwendige Auslagen trägt die Staatskasse.
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