A. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) waren im Streitjahr (1999) verheiratet und erzielten u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Kläger war Gesellschafter-Geschäftsführer der A-GmbH sowie der B. Die Klägerin war bei der A angestellt.
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