FG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.11.2022
12 K 623/22
Normen:
DBA-Schweiz Art. 15 Abs. 1;

Besteuerung der Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit in der Schweiz unter Geltung des Welteinkommensprinzips

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2022 - Aktenzeichen 12 K 623/22

DRsp Nr. 2023/4252

Besteuerung der Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit in der Schweiz unter Geltung des Welteinkommensprinzips

Tenor

1.

Der Bescheid wegen Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für 2019 vom 26. März 2021, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24. Februar 2022, wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer für 2019 mit XXX Euro, der Solidaritätszuschlag für 2019 mit XXX Euro und die Kirchensteuer katholisch für 2019 mit XXX Euro festgesetzt wird.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

3.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

4.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Ermöglicht der Kostenfestsetzungsbeschluss eine Vollstreckung im Wert von mehr als 1.500 EUR, hat der Kläger in Höhe des vollstreckbaren Kostenerstattungsanspruches Sicherheit zu leisten. Bei einem vollstreckbaren Kostenerstattungsanspruch bis zur Höhe von 1.500 EUR kann der Beklagte der vorläufigen Vollstreckung widersprechen, wenn der Kläger nicht zuvor in Höhe des vollstreckbaren Kostenerstattungsanspruchs Sicherheit geleistet hat.

5.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

DBA-Schweiz Art. 15 Abs. 1;

Tatbestand