Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der private Nutzungsanteil für ein betriebliches Fahrzeug der Klägerin zu Recht der Besteuerung unterworfen wurde.
Die steuerlich beratene Klägerin war im Streitjahr als Hausverwalterin selbständig tätig und erzielte aus dieser Tätigkeit der Umsatzsteuer unterliegende Einnahmen. Ausweislich der im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung vorgelegten Gewinnermittlung nebst Bestandsverzeichnis befanden sich folgende Fahrzeuge ganzjährig im Betriebsvermögen der Klägerin:
– Mercedes Benz S 500 L | (1) |
– Mercedes Benz CDI Offroader | (2) |
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