Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 22. Juni 2011 4 K 2859/07 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Köln zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine gewerblich tätige GmbH & Co. KG. Gesellschafter waren zunächst die A-GmbH als Komplementärin ohne Kapitalbeteiligung und die Z-GmbH (Beigeladene zu 1.) sowie die M-GmbH & Co. KG (Beigeladene zu 2.; im Folgenden: M-KG) als Kommanditisten mit einem Festkapital in Höhe von je 100.000 DM.
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