FG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.09.2021
14 K 880/20
Normen:
EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a);

Besteuerung einer Dividendenausschüttung einer Kapitalgesellschaft mit Sitz im Ausland an einen Kommanditisten mit Beteiligung an einer Personengesellschaft in Deutschland

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.09.2021 - Aktenzeichen 14 K 880/20

DRsp Nr. 2022/13507

Besteuerung einer Dividendenausschüttung einer Kapitalgesellschaft mit Sitz im Ausland an einen Kommanditisten mit Beteiligung an einer Personengesellschaft in Deutschland

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a);

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Dividendenausschüttung einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Z [ausländischer Staat] im Jahr 2015 an den in Y [ausländischer Staat] ansässigen Kläger aufgrund von § 50i Einkommensteuergesetz (EStG) in Deutschland zu besteuern ist.

1. 2. 1. 2.