BFH - Urteil vom 13.04.2011
X R 54/09
Normen:
EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 29.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 1745/07 329

Besteuerung einer Erwerbsminderungsrente mit einem Besteuerungsanteil von 50 % gem. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG; Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung von Erwerbsminderungsrenten in § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG; Vestoß gegen das Gleichbehandlungsgebot durch die nachgelagerte Besteuerung der Erwerbsminderungsrenten der Basisversorgung; Vertrauensschutzgesichtspunkte in Bezug auf die Erwartung einer Versteuerung nur des Ertragsanteils der Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung

BFH, Urteil vom 13.04.2011 - Aktenzeichen X R 54/09

DRsp Nr. 2011/13021

Besteuerung einer Erwerbsminderungsrente mit einem Besteuerungsanteil von 50 % gem. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG; Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung von Erwerbsminderungsrenten in § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG; Vestoß gegen das Gleichbehandlungsgebot durch die nachgelagerte Besteuerung der Erwerbsminderungsrenten der Basisversorgung; Vertrauensschutzgesichtspunkte in Bezug auf die Erwartung einer Versteuerung nur des Ertragsanteils der Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung

1. Renten der gesetzlichen Rentenversicherung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind mit dem Besteuerungsanteil gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG der Besteuerung zu unterwerfen.2. Die Einbeziehung der Erwerbsminderungsrenten in diese Vorschrift ist nicht verfassungswidrig.

Normenkette:

EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1;

Gründe

I.