FG Hessen - Urteil vom 07.06.2021
11 K 1725/16
Normen:
EStG § 20 Abs. 1; EStG § 20 Abs. 2; EStG § 20 Abs. 3;
Fundstellen:
DStRE 2022, 776

Besteuerung einer im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage gezahlten Entschädigungszahlung für Verluste aufgrund eines Beratungsfehlers bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

FG Hessen, Urteil vom 07.06.2021 - Aktenzeichen 11 K 1725/16

DRsp Nr. 2022/3732

Besteuerung einer im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage gezahlten Entschädigungszahlung für Verluste aufgrund eines Beratungsfehlers bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1; EStG § 20 Abs. 2; EStG § 20 Abs. 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob eine Entschädigungszahlung für Verluste aufgrund eines Beratungsfehlers, die im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage gezahlt wurde, im Streitjahr bei den Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne von § 20 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes - EStG - i.V.m. § 20 Abs. 1, 2 EStG der Besteuerung zu unterwerfen war.

Die Kläger sind Eheleute und wurden im Streitjahr 2013 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erzielten im Streitjahr Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen.