FG Köln - Urteil vom 18.02.2020
1 K 1309/18
Normen:
EStG § 8 Abs. 1; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; LStDV § 2 Abs. 1; LStDV § 2 Abs. 2 Nr. 2;

Besteuerung eines Preisgeldes für eine Dissertation bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit; Preisgeld als Frucht der Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter

FG Köln, Urteil vom 18.02.2020 - Aktenzeichen 1 K 1309/18

DRsp Nr. 2020/10261

Besteuerung eines Preisgeldes für eine Dissertation bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit; Preisgeld als Frucht der Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 1; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; LStDV § 2 Abs. 1; LStDV § 2 Abs. 2 Nr. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die steuerliche Behandlung eines Preisgeldes für eine Dissertation.