Besteuerung selbständiger, beschränkt steuerpflichtiger Künstler im Inland
FG Berlin, Urteil vom 25.08.2003 - Aktenzeichen 9 K 9312/99
DRsp Nr. 2003/14844
Besteuerung selbständiger, beschränkt steuerpflichtiger Künstler im Inland
1. Zum Anspruch eines selbständigen, beschränkt steuerpflichtigen Künstlers mit einer EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit auf eine Antragsveranlagung.2. Für die Besteuerung eines selbständigen, beschränkt steuerpflichtigen Künstlers mit inländischen Einkünften ist § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 2EStG insoweit analog anzuwenden, als die ihm gegenüber festzusetzende Einkommensteuer für seine in der Bundesrepublik erzielten Einkünfte nach Maßgabe von § 32a Abs. 1 bis 3EStG zu berechnen ist.3. Ausländische Einkünfte des beschränkt Steuerpflichtigen sind zur Berechnung des Steuersatzes in analoger Anwendung des § 32b Abs. 1 Nr. 3EStG einzubeziehen.