FG Sachsen - Urteil vom 17.08.2016
6 K 735/16
Normen:
EStDV § 60 Abs. 2 S. 1; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 3; KStG § 9 Abs. 1 Nr. 1;

Besteuerung von aus dem Ausland stammenden Investmenteinkünften bei dem persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA

FG Sachsen, Urteil vom 17.08.2016 - Aktenzeichen 6 K 735/16

DRsp Nr. 2016/19740

Besteuerung von aus dem Ausland stammenden Investmenteinkünften bei dem persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStDV § 60 Abs. 2 S. 1; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 3; KStG § 9 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Besteuerung von aus dem Ausland stammenden Investmenteinkünften bei der persönlich haftenden Gesellschafterin einer KGaA.

Die Klägerin (eine GbR) ist persönlich haftende Gesellschafterin der X KGaA. (nachfolgend: X). Das Grundkapital der X, von dem ...... EUR eingezahlt sind, halten ihre vier Kommanditisten. Die Klägerin hat nach übereinstimmendem Vortrag der Beteiligten eine Sondereinlage von .........,-- EUR geleistet. Laut Satzung der X nimmt die Klägerin im Verhältnis einer geleisteten Sondereinlage zum eingezahlten Grundkapital an der Gewinnverteilung der X teil.