Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist selbständiger Dolmetscher. In den Streitjahren war er --wie auch in den Jahren zuvor und danach-- für den Europarat in Straßburg tätig. Seinen Einkommensteuererklärungen zufolge erhielt er hierfür Vergütungen in Höhe von 30 926 DM (1988), 14 255 DM (1989) und 5 151 DM (1990). Im Jahre 1988 war er über den Zeitraum von 12 Monaten verteilt an neun einzelnen Tagen beim Europarat beschäftigt, 1989 wurde er in der ersten Jahreshälfte dreimal in Blöcken von vier bis zehn Tagen Dauer eingesetzt, im Jahre 1990 handelte es sich um einen Einsatz von fünftägiger Dauer zu Beginn des Jahres.
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