Der Körperschaftsteuerbescheid für 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6.11.2019 wird in der Weise geändert, dass die bisher in der Berechnung des zu versteuernden Einkommens enthaltenen und als steuerpflichtig behandelten Einkünfte aus der Beteiligung an der US-amerikanischen B LP in Höhe von EUR ... nunmehr als steuerfreie Einkünfte behandelt werden.
2.Der Körperschaftsteuerbescheid für 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6.11.2019 wird in der Weise geändert, dass die bisher in der Berechnung des zu versteuernden Einkommens enthaltenen und als steuerpflichtig behandelten Einkünfte aus der Beteiligung an der US-amerikanischen B LP in Höhe von EUR ... nunmehr als steuerfreie Einkünfte behandelt werden.
3.Der Körperschaftsteuerbescheid für 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6.11.2019 wird in der Weise geändert, dass die bisher in der Berechnung des zu versteuernden Einkommens enthaltenen und als steuerpflichtig behandelten Einkünfte aus der Beteiligung an der US-amerikanischen B LP in Höhe von EUR ... nunmehr als steuerfreie Einkünfte behandelt werden.
4.Die Berechnung der Steuern wird auf den Beklagten übertragen.
5.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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