FG Köln - Urteil vom 19.10.2017
15 K 2006/16
Normen:
EStG § 3 Nr. 26 und Nr. 26a;

Besteuerung von Einnahmen aus Vortragstätigkeiten

FG Köln, Urteil vom 19.10.2017 - Aktenzeichen 15 K 2006/16

DRsp Nr. 2018/3062

Besteuerung von Einnahmen aus Vortragstätigkeiten

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 26 und Nr. 26a;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist im Rahmen der Festsetzung der Einkommensteuer 2011 streitig, ob Einnahmen aus Vortragstätigkeiten unter den Freibetrag nach § 3 Nr. 26oder 26a des Einkommensteuergesetzes (EStG) fallen.

Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Der Kläger, war im Streitjahr als Professor am Lehrstuhl für ... der Universität I tätig. Nach seinen Angaben war er im Streitjahr 2011 dort vollzeitbeschäftigt, .... Neben der nichtselbständigen Tätigkeit als Professor übte der Kläger angezeigte (nicht-genehmigungspflichtige) selbständige Nebentätigkeiten aus, insbesondere die Erstellung von Gutachten sowie Vortragstätigkeiten. Der Kläger schätzt den zeitlichen Anteil der selbständigen Tätigkeit auf etwa ein Fünftel der nichtselbständigen Tätigkeit.