Die Beteiligten streiten darüber, ob eine dem Kläger im Streitjahr 1994 gewährte Abfindung ermäßigt zu besteuern ist.
Am 7. Mai 1993 hatte der Arbeitgeber des Klägers, die A-GmbH (GmbH) mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zum Ausgleich bzw. Milderung wirtschaftlicher Nachteile von Arbeitnehmern abgeschlossen, die von Rationalisierungsmaßnahmen betroffen waren. Nach Buchst. F. dieser Vereinbarung war die GmbH verpflichtet, an die Arbeitnehmer im Falle des Ausscheidens
- "zur Milderung bzw. zum Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile, die mit dem Verlust des Arbeitsplatzes verbunden sind, eine Abfindung und
- im Falle einer ... anschließenden Arbeitslosigkeit einen Zuschuss zum Arbeitslosengeld zu gewähren."
Im einzelnen enthielt die dann folgende Tz. 1. "Abfindungen" folgende Regelungen:
1. "Der Mitarbeiter erhält bei seinem Ausscheiden als Abfindung: ... (Einmalbetrag)
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