Streitig ist, ob der Ertrag aus der Veräußerung von Null-Kupon-Wandelschuldverschreibungen zu versteuern ist.
Die Kläger werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Der ursprüngliche Steuerbescheid für 1997 datiert vom 27.10.1998. Unter dem 08.09.1999 sowie dem 10.12.1999 ergingen Änderungsbescheide, welche in der Sache unstreitig sind.
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