Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.
Die Klägerin erhält seit 1994 von der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Auf den Antrag der Klägerin vom 11. September 2007 wurde die zuvor bis zum 31. Januar 2008 befristete Erwerbsunfähigkeitsrente mit Bescheid vom 18. September 2007 bis zum Ablauf des Monats Januar 2011 verlängert; auf den Inhalt des Bescheids wird im Übrigen Bezug genommen.
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