EuGH - Urteil vom 30.04.2014
Rs. C-209/13
Normen:
AEUV Art. 327; AEUV Art. 329 Abs. 1; AEUV Art. 332; AEUV Art. 263;
Fundstellen:
BB 2014, 1494
DStR 2014, 6
IStR 2014, 407
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Besteuerung von Geldgeschäften durch gemeinsames Finanztransaktionssteuersystem; eingeschränkte gerichtliche Kontrolle der Ermächtigung einzelner Mitgliedstaaten zur verstärkten Zusammenarbeit; unbegründete Nichtigkeitsklage des Vereinigten Königreichs gegen einen Ermächtigungsbeschluss des Rates der Europäischen Union

EuGH, Urteil vom 30.04.2014 - Aktenzeichen Rs. C-209/13

DRsp Nr. 2014/7068

Besteuerung von Geldgeschäften durch gemeinsames Finanztransaktionssteuersystem; eingeschränkte gerichtliche Kontrolle der Ermächtigung einzelner Mitgliedstaaten zur verstärkten Zusammenarbeit; unbegründete Nichtigkeitsklage des Vereinigten Königreichs gegen einen Ermächtigungsbeschluss des Rates der Europäischen Union

1. Die Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung eines Beschlusses des Rates, der die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit auf der Grundlage von Art. 329 AEUV betrifft, bezieht sich auf die Frage, ob dieser Beschluss insbesondere im Hinblick auf Art. 20 EUV und die Art. 326 AEUV bis 334 AEUV, in denen die materiellen und formellen Voraussetzungen für eine solche Ermächtigung festgelegt sind, als solcher gültig ist; diese Kontrolle darf nicht mit der Kontrolle verwechselt werden, die im Rahmen einer späteren Nichtigkeitsklage über einen Rechtsakt zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit, zu der ermächtigt wurde, ausgeübt werden kann.