FG Düsseldorf - Urteil vom 15.08.2007
7 K 1540/05 E
Normen:
DBA USA Art. 15 ; DBA USA Art. 16 ; DBA USA Art. 23 ; EStG § 32b Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 381

Besteuerung von Geschäftsführergehältern bei US-amerikanischer Unternehmensansässigkeit - DBA USA; Unbeschränkte Steuerpflicht; Geschäftsführer USA

FG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2007 - Aktenzeichen 7 K 1540/05 E

DRsp Nr. 2008/3978

Besteuerung von Geschäftsführergehältern bei US-amerikanischer Unternehmensansässigkeit - DBA USA; Unbeschränkte Steuerpflicht; Geschäftsführer USA

1. Schließt die Funktion eines im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Geschäftsführers ("president") in den USA ansässiger Gesellschaften unmittelbare Leitungs- und Mitverwaltungsaufgaben ein, fallen die Bezüge als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit unter Art. 15 DBA USA. 2. Art. 16 DBA USA kommt nur zur Anwendung, wenn die Befugnisse des Organs der Gesellschaft auf die Überwachung der Geschäftsführung beschränkt sind. 3. Maßgeblich für das Besteuerungsrechts von Gehältern i. S. d. Art. 15 Abs. 1 DBA USA ist auch bei leitenden Angestellten der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit persönlich ausübt, d.h. physisch anwesend ist. 4. Hat der Stpfl. seine Tätigkeit für die US-amerikanischen Firmen nur während der Zeit seiner Anwesenheit in den USA ausgeübt, unterfallen die hierfür bezogenen Gehälter lediglich dem Progressionsvorbehalt.

Normenkette:

DBA USA Art. 15 ; DBA USA Art. 16 ; DBA USA Art. 23 ; EStG § 32b Abs. 1 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Der Kläger, der seinen Wohnsitz im Inland unterhält, war in den Streitjahren sowohl im Inland als auch in den USA nichtselbständig tätig. Er hielt sich 1999 an 278 Tagen und 2000 an 195 Tagen im Inland auf.