FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 17.03.2008
4 K 59/06
Normen:
DBA USA Art. 23 Abs. 2 ; DBA USA Art. 21 ; DBA USA Art. 10 ; DBA USA Art. 7 Abs. 1 ; AO § 2 ; EStG § 34c Abs. 1 ; EStG § 34c Abs. 6 S. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1098
IStR 2008, 668

Besteuerung von Gewinnen einer nach US-amerikanischen Recht als Personengesellschaft geführten Limited Liability Company (LLC)

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 17.03.2008 - Aktenzeichen 4 K 59/06

DRsp Nr. 2008/11551

Besteuerung von Gewinnen einer nach US-amerikanischen Recht als Personengesellschaft geführten Limited Liability Company (LLC)

1. Gewinnanteile aus einer Beteiligung an einer US-amerikanischen Limited Liability Company (LLC) sind von der Bemessungsgrundlage der deutschen Einkommensteuer auszunehmen; dies gilt unabhängig davon, ob die LLC für Zwecke der deutschen Besteuerung als eigenständiges körperschaftsteuerpflichtiges Steuersubjekt oder als Personengesellschaft einzuordnen ist. Es ergibt sich für Deutschland auch kein Besteuerungsrecht aus Art. 21 DBA-USA. 2. Die gewerbliche Tätigkeit einer LLC ist als gewerbliche Tätigkeit dem Gesellschafter zuzurechnen, da die LLC keine in einem Vertragsstaat ansässige Person i.S.d. Art. 4 Abs. 1 DBA-USA ist. 3. Das Unternehmen der LLC ist dem Gesellschafter als eigene Betriebsstätte zuzurechnen. 4. Die LLC ist keine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft nach Art. 10 Abs. 1 DBA-USA. 5. Auch bei Einkünften aus einem ausländischen Staat, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, ist die ausländische Steuer auf die deutsche Steuer anzurechnen, wenn die Doppelbesteuerung nach den Vorschriften des Abkommens nicht beseitigt wird.

Normenkette:

DBA USA Art. 23 Abs. 2 ; DBA USA Art. 21 ; DBA USA Art. 10 ; DBA USA Art. 7 Abs. 1 ; AO § 2 ; EStG § 34c Abs. 1 ; EStG § 34c Abs. 6 S. 3 ;

Tatbestand: