FG Berlin-Brandenburg, vom 17.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 10181/11
Besteuerung von in der Türkei erzielten Einkünften im Geltungsbereich des DBA-Türkei
BFH, Beschluss vom 25.07.2016 - Aktenzeichen X B 20/16
DRsp Nr. 2016/17300
Besteuerung von in der Türkei erzielten Einkünften im Geltungsbereich des DBA-Türkei
1. NV: Die Vollmacht des Prozessbevollmächtigten wirkt gegenüber dem FG so lange fort, bis das Erlöschen der Vollmacht angezeigt wird.2. NV: Wer den Anschein setzt, er habe unter einer bestimmten Anschrift eine Wohnung, muss dies grundsätzlich bei einer Zustellung gegen sich gelten lassen.3. NV: Ein Beteiligter ist nur ohne sein Verschulden am Erscheinen zum Termin verhindert, wenn er tatsächlich persönlich verhindert ist.4. NV: Der Beteiligte muss sich das Verschulden des Prozessbevollmächtigten nicht zurechnen lassen, wenn die Vollmacht mangels Anzeige ihres Erlöschens nur noch im Außenverhältnis fortwirkt.5. NV: Das Verfahren über einen Folgebescheid ist regelmäßig auszusetzen, wenn Fragen streitig sind, die dem Verfahren über einen Grundlagenbescheid vorbehalten sind.6. NV: Die Frage, ob ein wirksamer Grundlagenbescheid existiert, ist jedoch im Verfahren über den Folgebescheid zu prüfen.7. NV: Die Aussetzung kann unterbleiben, wenn eine Entscheidung im Verfahren über den Grundlagenbescheid nicht zu erwarten ist. Sie muss unterbleiben, wenn eine solche Entscheidung gänzlich fernliegt.
§ 50d Abs. 8 S. 1 EStG 2002 n. F. ist auf Fälle anwendbar, in denen die im Ausland erzielten Einkünfte im Inland unschränkt steuerpflichtiger von der Besteuerung ausnehmen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.