FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 23.09.1999
V 7/99
Fundstellen:
EFG 2000, 178

Besteuerung von Spekulationsgeschäften verfassungsgemäß

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.09.1999 - Aktenzeichen V 7/99

DRsp Nr. 2001/3244

Besteuerung von Spekulationsgeschäften verfassungsgemäß

Die Besteuerung von Spekulationsgeschäften (nunmehr privaten Veräußerungsgeschäften) nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist ungeachtet der Vollzugsmängel bei der Erfassung dieser Gewinne und der hierdurch ggf. fehlenden Belastungsgleichheit nicht verfassungswidrig.

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen die steuerliche Erfassung von Spekulationsgewinnen aus dem Verkauf von Wertpapieren. Nach seiner Ansicht verstößt die Vorschrift gegen den Gleichheitssatz und ist deshalb verfassungswidrig.

Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger erzielt als ... Einkünfte aus ..., ist ... tätig und erzielt außerdem Einkünfte aus ... und Kapitalvermögen. Im Streitjahr erklärte er aus dem Verkauf von ...- und ... einen Spekulationsgewinn von insgesamt ... DM. Das beklagte Finanzamt (FA) setzte gegen den Kläger und seine Ehefrau unter Zugrundelegung der erklärten Besteuerungsmerkmale nach einem zu versteuernden Einkommen von ... DM (sonstige Einkünfte, Spekulationsgewinne ... DM) ... DM Einkommensteuer (ESt) fest.

Dagegen erhob der Kläger Sprungklage. Das FA hat der Sprungklage zugestimmt.

Der Kläger begehrt mit seiner Klage, den Spekulationsgewinn außer Ansatz zu lassen, und hat zur Begründung schriftsätzlich vorgetragen: