Besteuerung von Stillhalterprämien gem. § 22 Nr. 3 EStG in den Veranlagungszeiträumen 1997 und 1998
FG Hamburg, GERICHTSBESCHEID vom 06.11.2008 - Aktenzeichen 5 K 137/07
DRsp Nr. 2009/1588
Besteuerung von Stillhalterprämien gem. § 22 Nr. 3 EStG in den Veranlagungszeiträumen 1997 und 1998
Die Besteuerung von Stillhalterprämien im Rahmen von Optionsgeschäften gem. § 22 Nr. 3 EStG in den Veranlagungszeiträumen 1997 und 1998 verstößt nicht gegen die Verfassung, insbesondere besteht kein dem Gesetzgeber zurechenbares Vollzugsdefizit. (Siehe bereits Gerichtsbescheid des Senates vom 31.07.2008 in der Sache 5 K 40/07).
Streitig ist die Besteuerung von Optionsgeschäften (sogenannte Stillhalterprämien) nach § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in den Streitjahren 1997 und 1998.
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