Italien erhebt eine nationale Abgabe auf audiovisuelle und photooptische Erzeugnisse. Bemessungsgrundlage ist für in Italien hergestellte Erzeugnisse der in Rechnung gestellte Preis abzüglich eines Pauschalsatzes von 35 %. Bei nach Italien eingeführten Waren bemißt sich die Steuer nach dem (höheren) Zollwert.
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