FG Baden-Württemberg - Urteil vom 04.04.2001
2 K 246/97
Normen:
DBA-USA Art. 12 Abs. 1; DBA-USA Art. 12 Abs. 3 Satz 1; DBA-USA Art. 7 Abs. 1; EStG § 18 ; EStG § 34c Abs. 6 Satz 1; EStG § 34c Abs. 6 Satz 2;

Besteuerungsrecht für von Kapitalgesellschaft in den USA an Steuerpflichtigen mit Wohnsitz in Deutschland gezahlte Lizenzgebühren

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.04.2001 - Aktenzeichen 2 K 246/97

DRsp Nr. 2001/10652

Besteuerungsrecht für von Kapitalgesellschaft in den USA an Steuerpflichtigen mit Wohnsitz in Deutschland gezahlte Lizenzgebühren

1. Ist ein Steuerpflichtiger mit Wohnsitz im Inland an einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft, jeweils mit Sitz in den USA, beteiligt, zwischen denen eine Betriebsaufspaltung besteht, und erhält er für ein vom ihm entwickeltes CAD/CIM-Programm Lizenzgebühren ("royality fees") von der Kapitalgesellschaft in den USA, so unterliegen die -nach deutschem Recht zu Einkünften i.S. des § 18 EStG führenden- Zahlungen der deutschen Einkommensteuer, wenn der Steuerpflichtige nicht im Rahmen seiner selbständigen Arbeit die Verfügungsmacht über eine "feste Einrichtung" oder eine "Betriebsstätte" in den USA verfügt (im Streitfall: keine Berücksichtigung der Personengesellschaft in den USA als dem Steuerpflichtigen zuzurechnende "feste Einrichtung" oder "Betriebsstätte"). 2. Eine in dem unter 1. beschriebenen Sachverhalt trotz des deutschen Besteuerungsrechts in den USA auf die Lizenzgebühren erhobene Steuer kann nicht auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden.

Normenkette:

DBA-USA Art. 12 Abs. 1; DBA-USA Art. 12 Abs. 3 Satz 1; DBA-USA Art. 7 Abs. 1; EStG § 18 ; EStG § 34c Abs. 6 Satz 1; EStG § 34c Abs. 6 Satz 2;

Tatbestand: