I.
Streitig ist die Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung nach § 174 Abs. 4 Abgabenordnung (AO).
Die Kläger sind Eheleute, die gemäß §§ 26, 26b Einkommensteuergesetz (EStG) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.
Der 1939 geborene Kläger ist ehemaliger, seit 1999 pensionierter Polizeibeamter; die 1945 geborene Klägerin ist Arzthelferin und war bis 2000 in einem Krankenhaus nichtselbstständig tätig. Der gemeinsame Sohn der Kläger ist Bankkaufmann und war Vorstandsmitglied einer Wertpapierhandelsbank.
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