Die Klägerin hat eine 1974 geborene Tochter A.... Die Tochter der Klägerin ist Studentin. Neben ihrem Studium arbeitet sie als Hilfskraft in einer Apotheke. Ausweislich ihrer Gehaltsabrechnungen erzielte sie aus dieser Tätigkeit im Jahr 1997 Einkünfte in Höhe von insgesamt DM 14.558,75. In diesem Betrag enthalten sind DM 560,00, die der Tochter der Klägerin im September 1997 zuviel gezahlt wurden. Dieser Betrag wurde im Januar 1998 mit dem Gehaltsanspruch der Tochter der Klägerin verrechnet.
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