Die Beteiligten streiten über die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bestehend aus den Gesellschaftern A und B. Sie betreiben gemeinschaftlich einen landwirtschaftlichen Betrieb (Ackerbau und Milchviehhaltung). Das Wirtschaftsjahr umfasste jeweils den Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Juni. Der Gewinn wurde durch Bestandsvergleich ermittelt.
Der Betriebssitz der Klägerin befindet sich im Bezirk des beklagten Finanzamts (E), und zwar in C. Dementsprechend war das beklagte Finanzamt für den Erlass der gesonderten und einheitlichen Feststellungen der Besteuerungsgrundlagen und der Steuerbescheide zuständig.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|