I.
Gegenstand des Unternehmens der Klägerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist die Herstellung und Verwertung von Filmen im In- und Ausland.
Mit Vertrag vom 1. Juli 1986 übertrug die Klägerin als Lizenzgeberin der ... Filmverleih GmbH (Lizenznehmerin) die Rechte zur Auswertung, Verwertung und Vorführung an den genannten Vertragsfilmen. Unter Ziffer IX des Vertrages wurde die Aufteilung der Erlöse aus dem Verleih wie folgt vereinbart:
"Von den bei Lizenznehmer aus der Auswertung des Vertragsfilms tatsächlich eingehenden Bruttoverleiheinnahmen erhält Lizenznehmer folgende Verleihspesen:
Leihmiete
Verleihspesen
- TDM
35%
ab TDM
40%
von dem jeweils verbleibenden Prozentenanteil werden zunächst folgende zu Lasten und auf Rechnung des Lizenznehmers gehende, tatsächlich bezahlte und dem Lizenzgeber nachzuweisende Kosten in Abzug gebracht:
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|