I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine Familienstiftung, deren Stiftungszweck in der Zahlung sogenannter Altergelder an berechtigte Familienangehörige besteht. Sie bezieht Einkünfte u.a. aus der Nutzung von Grundstücken. Streitig ist der einkommensmindernde Ansatz eines Verlustvortrags aus 1984 im Streitjahr 1989, der seinerseits auf eine (streitige) Berücksichtigung von Zahlungen der Klägerin im Zusammenhang mit der (Rück-)Übertragung von Nießbrauchsrechten zurückgeht.
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