Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Verfügungsbeklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen die Festsetzung des Gebührenstreitwerts in dem Beschluss der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Cottbus vom 17.12.2022 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Gebührenstreitwert für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird auf 15.000 € festgesetzt.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
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