Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss (einstweilige Verfügung) der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main vom 24.05.2023 (Az. 3-
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Antragstellerin ist Teil der A-Gruppe. Sie stellt (u.a.) sog. Pilotenuhren her, die sie unter der Marke "IWC" vertreibt, darunter die C (...) wie auf Seite 5 des Eilantrags abgebildet.
Die Antragsgegnerin vertreibt Uhren und Schmuck in ihrem Geschäftslokal sowie über ihre Internetseite www.(...).de. Dort bot sie am 28.03.2023 die Uhr "Festina Modell1" für 1.200 Euro bzw. - bei Verwendung eines Gutscheincodes - 1.083 Euro an (vgl. S. 46 des Eilantrags, GA 48). Zulieferin ist die X GmbH, einer für den Vertrieb in Deutschland zuständigen Tochtergesellschaft der spanischen Herstellerin der FESTINA-Uhren X Lotus S.A.
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