Die Bestimmung des zuständigen Gerichts wird abgelehnt.
I.
Der Kläger, der seinen Wohnsitz im Bezirk des Landgerichts Traunstein hat, hat bei dem Landgericht Amberg mit Klageschrift vom 28. Oktober 2016 von der Beklagten zu 1 die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Pkw verlangt und gegen die Beklagte zu 2 die Feststellung beantragt, dass die Beklagte zu 2 verpflichtet sei, dem Kläger Schadensersatz zu bezahlen für Schäden, die aus der Manipulation dieses Fahrzeugs durch die Beklagte zu 2 resultierten.
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