BFH - Urteil vom 22.06.2011
I R 26/10
Normen:
AO § 9 S. 1-3; EStG § 1 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 02.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 4135/05

Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts einer Person i.S.v. § 9 AO bei wochentäglicher Tätigkeit im Inland und Familienwohnsitz in der Schweiz; Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland einer Person bei einer Tätigkeit von montags bis donnerstags im Inland und Aufenthalt am Wochenende in der Schweiz

BFH, Urteil vom 22.06.2011 - Aktenzeichen I R 26/10

DRsp Nr. 2011/17319

Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts einer Person i.S.v. § 9 AO bei wochentäglicher Tätigkeit im Inland und Familienwohnsitz in der Schweiz; Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland einer Person bei einer Tätigkeit von montags bis donnerstags im Inland und Aufenthalt am Wochenende in der Schweiz

Normenkette:

AO § 9 S. 1-3; EStG § 1 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Streitig ist, ob A in den Streitjahren 1996 bis 1998 in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war.