BFH - Urteil vom 18.05.1999
X R 21/98
Normen:
FGO § 65 Abs. 1, 2 ;

Bestimmung des Klagebegehrens; Auslegung der Klageschrift

BFH, Urteil vom 18.05.1999 - Aktenzeichen X R 21/98

DRsp Nr. 2002/2459

Bestimmung des Klagebegehrens; Auslegung der Klageschrift

1. Zur Bestimmung des Klagebegehrens mittels Auslegung der Klageschrift sind alle dem FA und dem FG bekannten und vernünftigerweise erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art einschließlich der dem Gericht vorliegenden Akten zu berücksichtigen. 2. Entscheidend ist, ob das Gericht durch die Angaben des Kl. in die Lage versetzt wird, zu erkennen, worin die den Kl. treffende Rechtsverletzung liegt.

Normenkette:

FGO § 65 Abs. 1, 2 ;