Örtlich zuständig ist das Landgericht Frankfurt (Oder).
I.
Die Klägerin ist Eigentümerin eines in ... erworbenen Kraftfahrzeugs des Typs ... . Sie nimmt die Beklagte vor dem Hintergrund des sogenannten VW-Abgasskandals auf die Leistung von Schadensersatz in Anspruch.
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