Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 15.08.2019 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug noch über Vergütungsansprüche des Klägers für den Zeitraum vom 01. bis 05.3.2015 und Urlaubsentgelt für den darauffolgenden Zeitraum bis zum 03.4.2015.
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