I.
Streitig ist, ob die Festsetzungsfrist zum Zeitpunkt des Erlasses eines Umsatzsteuerbescheids bereits abgelaufen war.
Die Klägerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin ihres im Jahre 1993 verstorbenen Vaters, der Landwirt war und einen Putenmastbetrieb bewirtschaftete.
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