I. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 26.11.2019 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) -
II. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen fallen dem Kläger zur Last.
III. Das Berufungsurteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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